1. Gestaltung ist keine technische Freigabe
Ein Entwurf kann zeigen, wie Marke und Botschaft auf dem Fahrzeug wirken. Ob eine konkrete Fläche beklebt werden darf, welches System dafür geeignet ist und ob Einrichtungen beeinträchtigt würden, entscheidet sich erst am realen Fahrzeug.
Deshalb kennzeichnet HOTIM kritische Zonen im Designprozess, während der separat beauftragte Fachbetrieb Fahrzeugvariante, Bauteile, Material und Montage verbindlich prüft.
2. Sichtfelder und Scheiben freihalten
Nach § 35b StVZO muss ein ausreichendes Sichtfeld gewährleistet sein. § 40 StVZO verlangt für sichtrelevante Scheiben klares, lichtdurchlässiges und verzerrungsfreies Sicherheitsglas. Eine pauschale Aussage wie „Heckscheibe darf immer beklebt werden“ ist daher kein belastbarer Projektgrundsatz.
Glasflächen werden getrennt geplant. Sichtbedarf, Fahrzeugklasse, Scheibentyp, gegebenenfalls erforderliche Bauartgenehmigungen und die konkrete Folie müssen technisch beurteilt werden.
- Frontscheibe und vordere Seitenscheiben nicht als freie Werbefläche behandeln
- Spiegel-, Kamera- und Fahrerblickbereiche berücksichtigen
- Lochfolie nur nach fahrzeug- und systembezogener Freigabe
- Keine Gestaltung über Kennzeichnungen oder Genehmigungsmerkmale
3. Kennzeichen vollständig sichtbar lassen
§ 12 FZV verlangt unter anderem, dass Kennzeichenschilder nicht spiegeln, verdeckt oder mit unzulässigen Abdeckungen versehen sind. Die vorgeschriebene Anbringung, Sichtbarkeit, Beleuchtung und Lesbarkeit dürfen durch Grafik, Folie oder Zubehör nicht beeinträchtigt werden.
Im Layout sollte um Kennzeichen und Beleuchtung ausreichend Reserve bleiben. Der Fachbetrieb kontrolliert anschließend reale Halter, Klappen, Leuchtenträger und mögliche Bewegungsbereiche.
4. Leuchten, Rückstrahler und Funktionsflächen schützen
Lichttechnische Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig angebracht und betriebsbereit bleiben. Deshalb werden Scheinwerfer, Blinker, Schluss- und Bremsleuchten, Rückstrahler und Kennzeichenbeleuchtung nicht gestalterisch überdeckt.
Gleiches gilt praktisch für Türspalte, Griffe, Dichtungen, Notöffnungen, Herstellerkennzeichnungen mit Sicherheitsbezug sowie Kamera-, Radar- und Ultraschallbereiche. Ihre genaue Lage kann zwischen Modelljahren und Ausstattungen variieren.
5. Prüfliste vor Produktionsfreigabe
Vor der Produktion sollte eine dokumentierte Fahrzeugbegehung erfolgen. Dabei werden Entwurf, reales Fahrzeug und technische Daten gemeinsam betrachtet. Abweichungen werden in einer neuen Freigabefassung sichtbar gemacht.
- Fahrzeugidentität und Ausstattung bestätigt
- Scheiben- und Sichtbereiche geprüft
- Kennzeichen, Leuchten und Rückstrahler frei
- Sensoren, Kameras, Lade- und Serviceöffnungen frei
- Materialsystem und relevante Nachweise bestätigt
- Technische Produktionsfreigabe separat dokumentiert
Offizielle und fachliche Quellen
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz§ 35b StVZO – Einrichtungen zum sicheren Führen der Fahrzeuge
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz§ 40 StVZO – Scheiben, Scheibenwischer, Scheibenwascher
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz§ 49a StVZO – Lichttechnische Einrichtungen
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz§ 12 FZV – Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen


